Durch die Änderung der Sächsischen Landesbauordnung vom 08.06.2022 sind wir als Vermieter dazu verpflichtet unsere Bestandswohnungen bis Ende 2023 mit Rauchwarnmeldern auszustatten. Bei dieser Maßnahme handelt es sich um eine Bagatellmodernisierung. Hierzu gibt es in den nächsten Wochen Ankünigungen per Brief oder als Hausaushang. Arbeiten starten im Frühsommer Die Montagearbeiten im Bestand der KommWohnen sollen…
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